Behauptung: Die Raiffeisenbank erfüllt ihren satzungsgemäßen Zweck
in keiner Weise, sondern wird wie eine gewinnorientierte
Kapitalgesellschaft geführt. Das ist absolut satzungswidrig und kann
bei gerichtlicher Geltendmachung nicht nur zu
Schadenersatzforderungen wegen Täuschung der Mitglieder, sondern
sogar bis zur Auflösung der Genossenschaft wegen permanenter
Verfehlung des Genossenschaftszwecks führen.