Erklärung

24. August 2019 Raika Klage 0

Das tatsächliche Vorliegen von zivil- oder strafrechtswidrigen Sachverhalten ebenso wie das verbindliche Feststellen der Satzungswidrigkeit des Geschäftsgebarens der Raiffeisenbank Schwechat können nur und ausschließlich die zuständigen Gerichte beurteilen.