Eine angeblich sichere, in Wahrheit hochriskante Veranlagung aus der Zeit vor der Finanzkrise
Erklärung
Das tatsächliche Vorliegen von zivil- oder strafrechtswidrigen Sachverhalten ebenso wie das verbindliche Feststellen der Satzungswidrigkeit des Geschäftsgebarens der Raiffeisenbank Schwechat können nur und ausschließlich die zuständigen Gerichte beurteilen.