In den Gründertagen stellten die Raiffeisen-Genossenschaften ein geradezu revolutionäres Modell dar.
Die Impulse des Genossenschaftspioniers Friedrich Wilhelm Raiffeisen und die von Erfolg begleitete erste Gründungswelle von “Darlehenskassen-Vereinen” in Deutschland führten ab dem Jahre 1886 zur Gründung zunächst einer Vielzahl von “Vorschusskassen-Vereinen” innerhalb der Grenzen des heutigen Österreich. In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wurden darüber hinaus viele Waren- und Verwertungsgenossenschaften nach dem System Raiffeisen gegründet. Von besonderer Bedeutung war für die Gründungen auch das schon im Jahre 1873 vom Reichstag erlassene Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
Genossenschaften nach dem System Raiffeisen beruhen auf den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung. Mitglieder zeichnen als Miteigentümer Geschäftsanteile. Der Kapitaleinsatz der Mitglieder hält sich bei dieser Form kooperativen Wirtschaftens in vergleichsweise engen Grenzen. In der Satzung ist in der Regel das Kopfstimmrecht für die Abstimmung der Mitglieder in der Generalversammlung festgelegt. Die Vertretung der Mitglieder erfolgt durch ehrenamtliche Eigentümervertreter in Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Mitglieder einer Genossenschaft stehen zu dieser in enger Geschäftsbeziehung. Aus der Arbeit der Genossenschaft erwächst ein maßgeblicher Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder (“member value”).
Das Wirtschaften der Raiffeisen-Genossenschaften ist auf Nachhaltigkeit angelegt. Weitere wichtige Grundsätze stellen das Regionalitätsprinzip mit Ortsverbundenheit und lokaler Verankerung sowie das Subsidiaritätsprinzip (Arbeitsteilung im Verbund) dar.
Raiffeisen-Genossenschaften sind Unternehmen der Privatwirtschaft. Sie erfüllen als dezentrale Einheiten einen wichtigen gesellschaftspolitischen Auftrag. Diese Genossenschaftsgrundsätze verwirklichen kompetente Eigentümervertreter, ein engagiertes Management und leistungsbereite Mitarbeiter.