AUS DEM GERICHTSSAAL – Klage: Bank soll 1,6 Millionen Euro zahlen

AUS DEM GERICHTSSAAL

VON SEFF DÜNSER
NEUE-REDAKTION@NEUE.at

Klage: Bank soll 1,6Millionen Euro zahlen

Unternehmer fordert in Zivilprozess Schadenersatz für geplatzten Steinbruch-Kauf: Bankvorstand soll seine Finanzierungszusage nicht eingehalten haben.

Verbindliche Zusage? Gestern fand in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch die erste Verhandlung statt. Der Anwalt der beklagten Bank beantragte in der vertagten Verhandlung die Abweisung der Klage. Sein Argument: Es habe sich um keine verbindliche Finanzierungszusage des Bankvorstands gehandelt, sondern lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung. Der Bankvorstand habe in einer E-Mail an den Unternehmer darauf hingewiesen, dass zuerst noch die Zustimmung des zweiten Bankvorstands eingeholt werden müsse. Der Bankvorstand, mit dem der Unternehmer verhandelte, ist inzwischen abgelöst worden. Der Geschäftsmann glaubt, dass die Bank nach einer Intervention eines anderen Steinbruch-Unternehmens ihre Finanzierungszusage zurückgenommen habe.

Forderungen abgetreten. 

Der Betrieb des Unternehmers ist inzwischen insolvent geworden. Er hat seine Forderungen an eine andere Firma abgetreten, die nun als klagende Partei auftritt. Geschäftsführerin des klagenden Unternehmens ist angeblich die Lebensgefährtin des Unternehmers. Die klagende Firma hat für den Schadenersatzprozess wiederum einen Verein mit einer Vollmacht ausgestattet. Der Vereinsobmann nahm am Dienstag im Gerichtssaal neben Klagsvertreter Linus Mähr Platz. Der Verein unterstützt Klagen gegen den genossenschaftlich organisierten Bankkonzern. Der Unternehmer aus dem Bregenzerwald wurde mittlerweile als Genossenschaftsmitglied der Bregenzerwälder Bankfiliale ausgeschlossen. Seinen Ausschluss bekämpft er mit einer am Bezirksgericht Bezau anhängigen Klage gegen das Geldinstitut.

Auch die Anwaltskanzlei, die die Bank vertritt, wurde vom Unternehmer verklagt. Dabei fordert er am Landesgericht Feldkirch 119.000 Euro als Schadenersatz für angebliche Beratungsfehler in einem Zivilprozess zwischen Viehhändlern. Die Forderung hat er sich von einem Bregenzerwälder Viehhändler abtreten lassen, der in dem Gerichtsverfahren gegen einen italienischen Viehhändler von der Anwaltskanzlei vertreten wurde.

Original: Neue Vorarlberger Tageszeitung