Die hier veröffentlichte Klage gegen eine Raiffeisenbank ist nicht ohne Brisanz: Der Kläger wirft dieser Raiffeisenbank vor, aufgrund der Intervention eines anderen Kunden (eines bedeutenden Unternehmens) eine bereits zugesagte Finanzierung grundlos und vereinbarungswidrig widerrufen zu haben, um dem Großkunden einen Konkurrenten vom Hals zu schaffen. Wenn diese Behauptung zutrifft, worüber nur die Gerichte entscheiden können, dann wäre das Verhalten der beklagten Raiffeisenbank an Ungeheuerlichkeit nicht zu übertreffen. Zu allem Überdruss wurde dann – wenn der Kläger Recht bekommt – hier nicht nur die Genossenschaft dadurch geschädigt, dass unbesicherte Kredite in Millionenhöhe (angeblich kein Einzelfall) im Zuge einer von der Raiffeisenbank verschuldeten Insolvenz die Genossenschaft schwer belastet, sondern es handelt sich in dem Fall dann um eine eklatante Verletzung des genossenschaftlichen Prinzips demgemäß die Genossenschaft die Wirtschaft und den Erwerb der Genossenschafter zu fördern hat. Das Begünstigen von Großkunden auf Kosten der gesamten Existenz kleinerer Kunden und zu Lasten des Vermögens der Genossenschaft die im Eigentum nicht nur eines Großkunden sondern aller Genossenschafter steht, wäre absolut satzungswidrig und vermutlich auch strafrechtswidrig (worüber wie immer nur die Gerichte zu entscheiden haben werden)
Der gesamte Inhalt untenstehender Klage ist das Vorbringen des Klägers. Er wird dieses zu beweisen haben und das Gericht hat über das Zutreffen des Vorbringens zu entscheiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier ein zu beweisendes Klagevorbringen vorliegt.
2019-08-20-Klagsentwurf
Der Verein Raika Klage ist sehr um Objektivität bemüht und lädt daher alle sich betroffen fühlenden Parteien ein, eine Gegendarstellung oder anderweitige Stellungnahme zur Veröffentlichung auf dieser Homepage zu geben.
Es sei der Hinweis erlaubt, dass das Abdrucken von bei Gericht eingebrachten Klagen, deren Inhalt im Rahmen öffentlicher Verhandlungen erörtert wird, nach h.o. Ansicht keine „Schmutzkübelkampagne“ ist. Dem Ansehen einer Raiffeisenbank schadet das satzungswidrige Verhalten von Funktionären weit mehr, als der Umstand, dass dieses Verhalten thematisiert wird, um es abzustellen.