Feststellungsklage gegen Auschluss
„Klage eines Genossenschafters gegen Ausschluss aus seiner Raiffeisenbank!
Von der beklagten Raiffeisenbank, der RLB und dem Raiffeisenverband lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Stellungnahme vor“
„Klage eines Genossenschafters gegen Ausschluss aus seiner Raiffeisenbank!
Von der beklagten Raiffeisenbank, der RLB und dem Raiffeisenverband lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Stellungnahme vor“
Betreff: Ausschluss aus unserer Genossenschaft
Sehr geehrter Herr Albrecht,
der Vorstand der Raiffeisenbank Au eGen hat in der heute stattgefundenen Sitzung einstimmig den
Beschluss gefasst, Sie unter Berufung auf § 7 der Satzungen aus der Genossenschaft auszuschließen.
Der Verein „Raika-Klage“ hat Genossenschafter Ihrer Bank aufgenommen und von diesen Informationen erhalten. Mit einer namentlichen Nennung ist lediglich Herr Hermann Albrecht einverstanden, der uns auch auf den unten geschilderten Sachverhalt aufmerksam gemacht hat.
Die Initiative ruft Genossenschafter und Interessierte dazu auf, bei der Zusammenstellung von Fragen für einen Untersuchungsausschuss mitzuwirken – im Interesse der Raiffeisenbank Schwechat reg.Gen.m.b.H. aber auch im Interesse aller Raiffeisen Genossenschaften und damit im Interesse von deren Mitgliedern und Funktionären.
Behauptung: Die Raiffeisenbank erfüllt ihren satzungsgemäßen Zweckin keiner Weise, sondern wird wie eine gewinnorientierteKapitalgesellschaft geführt. Das ist absolut satzungswidrig und kannbei gerichtlicher Geltendmachung nicht nur […]
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